Der Betriebsrat ist das auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählte Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. In welchen Fällen der Betriebsrat mitwirken oder mitbestimmen kann bzw. muss, wird in diesem Gesetz vorgegeben.
Aber auch in Fällen in denen kein Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht besteht, hat der Betriebsrat stets ein offenes Ohr für die Belange der Kolleginnen und Kollegen. Häufig hilft auch ein Rat oder auch nur ein Gespräch, selbst wenn das zugrunde liegende Problem nicht aus der Welt geschafft werden kann. Dazu kann sich jeder Mitarbeiter an ein Betriebsratsmitglied seines Vertrauens wenden. Diese Gespräche unterliegen immer und in jeder Hinsicht der Geheimhaltung. Dieser vertrauensvolle Umgang mit Informationen ist von zentraler Bedeutung für alle Betriebsratsmitglieder!
Das Büro des Betriebsrates befindet sich im Altbau, Ebene 7, Raum 7.2.
Tel.: +49 (0)211 3382-669
Email: betriebsrat@ddz.de