Studentische Hilfskraft (m/w/div.) (m/f/div.)

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Institute for Biometrics and Epidemiology (Director: Univ.-Prof. Dr. sc. hum. Oliver Kuß), Research Group Biometrics (Head: Univ.-Prof. Dr. sc. hum. Oliver Kuß)

Das Deutsche Diabetes-Zentrum (DDZ) ist Leibniz-Zentrum für Diabetes-Forschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Als interdisziplinäre Forschungseinrichtung vernetzt das DDZ molekulare und zellbiologische Grundlagenforschung mit klinischen, epidemiologischen und versorgungsbezogenen Forschungsansätzen.

Das DDZ verfolgt das Ziel, neue Ansätze zur Prävention, Früherkennung und Diagnostik des Diabetes mellitus zu entwickeln und die Therapie und Versorgung des Diabetes und seiner Komplikationen zu verbessern.

Die AG Biometrie am Institut für Biometrie und Epidemiologie (Direktor: Prof. Dr. Oliver Kuß) des DDZ sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Studentische Hilfskraft (m/w/div.)

Tasks & Responsibilities

  • Mithilfe bei der Erstellung eines stat. Analyseplans für eine klinische Studie
  • Vorbereitung der Datenauswertung

Skills & Expertise

  • Ordentlich eingeschriebener Student (m/w/div.) in den Fächern Statistik, Mathematik oder eines vergleichbaren Studiengangs
  • Zuverlässigkeit, Organisationstalent, Kommunikationsstärke, Teamfähigkeit, und Interesse am wissenschaftlichen Arbeiten
  • Erste Erfahrungen mit der Statistik-Software SAS sind von Vorteil.

We offer

  • Sorgfältige Einarbeitung in den Tätigkeitsbereich
  • Kollegiales Zusammenarbeiten in einem hochmotivierten Team
  • Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Richtlinien der Tarifkommission der Länder (TdL) über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte.
  • Die Stelle ist zunächst befristet bis 31.08.2024 zu besetzen. Eine Verlängerung wird angestrebt. Die genaue Wochenstundenzahl wird nach Vereinbarung festgesetzt.
  • Familienfreundliche Arbeitsbedingungen und die berufliche Gleichstellung. Seit Mai 2011 ist das DDZ durch das „Audit berufundfamilie“ zertifiziert. Die Regelung des § 7 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz wird berücksichtigt.
  • Frauen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Schwerbehinderte Menschen (m/w/div) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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